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Nach dem Hausbau soll`s im Garten grünen!
Vermeidung und Eingrenzung von Entsorgungs-Folgekosten bei der Gestaltung der Außenanlage nach dem Hausbau.
Neulich als ich darüber nachdachte, was mich im letzten Jahr bei ausgeführten Arbeiten alles bewegt hat, war eines gedanklich in den Vordergrund getreten:
Landschafts-Gärtner erleben bei der Ausführung Ihrer Arbeiten tolle Dinge! Vor allem immer wieder Überraschungen bei Aushubarbeiten in den Grundstücken ihrer Auftraggeber!
Außer ein guter Architekt, beflissentlicher Bauüberwachungs-Ingenieur oder ein korrekt arbeitender Baustellenleiter hat seinen Job gewissenhaft erledigt!
Fast könnte man die Arbeit eines Landschaftgärtners mitunter als archäologische Ausgrabung bezeichnen.
Doch die Funde sind eher fossilen Ursprungs der Neuzeit! Kostenträchtig belasten sie die Entsorgungs-Kasse der Bauherren!
Der Bauherr erwartet vom Landschaftsgärtner, in seinem zukünftigen Garten nachhaltiges Wachstum und errichtete Bauwerke sollten stabil, solide hergestellt werden.
Was einen berechtigten Anspruch darstellt.
Überdies natürlich auch alles in Allem zu einem akzeptablen Preis versteht sich.
Meistens sind die Hausbaukosten schon hoch genug!
Eifrig und fachlich solide macht sich der Gala-Bauer an sein grünes Bau-Handwerk.
Was trifft nun der Gärtner an, im und auf dem Boden?
Auch Erde, Mutterboden nach dem Bodenschutzgesetz als solches auch besonders als schützenswert eingestuft, oder in tieferen Schichten als Unterboden bezeichnet.
Steine hat der Gärtner schon rechnerisch mit einkalkuliert. Jedoch nun das, unvorhersehbare archäologisch meist zweifelhafte Funde der Neuzeiten:
z.B. massiv vergossener Restbeton vom Hausbau, Plastik- und Dämmstoffe, getränkte Holzreste, Stahlbeton, beschichtete Eisenmetalle, Kabelreste, Bitumen, Teerreste, Dachpappe, vergossene Farbreste, Schlämmmaterialien, Kunstharz-Putze, Lösungsmittel, Öle und Gifte usw.
Kurzum umweltbelastender Restmüll, auf diversen Entsorgungsstellen des Grundstücks verbracht, meistens näher am Haus als einem lieb ist.
Solche Stoffe, welche das nachhaltige Wachstum von Pflanzen und die Haltbarkeit der Bautechnik stark beeinträchtigen bzw. unmöglich machen können, gehören dort nicht hin!
Altbausubstanzen wie Mauern, Fundamente und Betonsäulen sind hierbei noch das etwas geringere Übel.
Aber auch die sind manchmal nicht unerheblich beim Aufkommen der Entsorgungskosten.
Hinzu gehört weiterhin die Unsitte der allerortsüblichen anzutreffenden, aber meistens nicht beachteten, jedoch überaus betonartig negativ wirkenden
Bodenverdichtungen!
Das eigentlich größte aller wachstumshemmenden Übel für den Gärtner, als Hinterlassenschaft von Baustraßen, Kranstandorten und Maschinenfahrwegen überhaupt!
Hier gilt der Beseitigungsgrundsatz des Verursachers.
Nun reibt sich der Gärtner seine Augen und rauft sich endgültig an seinem Haupt, +schätzt, +rechnet, +kalkuliert und übergibt dem Bauherren den
+Nachtrag für Entsorgungs-Folgekosten-Hausbau.
Die Beauftragung natürlich vor Ausführung für zusätzliche auszuführende Arbeiten und Leistungen! Teuer!
Ja teuer was andere Anderen mit ihren fossilen Hinterlassenschaften zumuten!
Fazit: wenn diese zusätzlichen, aber unnötigen Entsorgungskosten nicht wären, denn sie müssten nicht sein, könnte so mancher kleine Garten, schöner, reizvoller ausgestattet und überschwänglicher mit Arten-und Blütenreichtum durch die
Fachfirmen des Garten-u. Landschaftbaus nachhaltiger und kostengünstiger angelegt werden!
Also Bauherren der Zukunft: Augen auf und mitgedacht! Ein Landschaftsgärtner ist nicht so teuer wie allgemein behauptet, aber teuer kommen Sie die Folgekosten zu stehen, wenn gewissenlose Entsorgungspraktiken von Restbaustoffen während der Bauphase im Grundstück erfolgen!
Dokumentieren Sie fotografisch, was während des Hausbaus geschieht und gebieten sie Einhalt!
Es ist Ihr gutes Geld, für welches Sie einen schöneren und vor allem kostengünstigeren Garten durch den Landschaftsgärtner haben sollten!
Hecke und Zäune
Der Garten (Nutzgarten) als schützenswerte Nahrungsgrundlage war von je her für das Überleben des Menschen notwendig.
Der „Hortus conglusus“, der umzäunte Garten, geschützt vor den umherstreifenden wilden Tieren oder „ungebetenen Gästen“ geht bis dorthin zurück, als die Jäger und Sammler sesshaft wurden.
Nicht nur vor den wilden Tieren, sondern auch in der Form des Hüte-Zaunes, also als Schutz der eigenen ersten Tierhaltungen (Ziegen und Schafe.)
Der Limes ist wohl einer der bekanntesten großen Schutz-Wallzäune.
Die Mauern der Klöster sind weitere und gingen in solchen Formen wie Buchsbaumhecken als Wegebegrenzungen in die Gartengestaltung über.
Heutzutage haben sich die Schutzkriterien etwas verändert. Auch Abgrenzungen nur zum Darzustellen, das hier ist mein Bereich, spielen dabei eine gewisse Rolle.
Ob Jäger-Zaun, Mauer, Hecke oder kombiniert ist dabei nicht so relevant. Es ist einerseits den Grundstücksgegebenheiten (Land oder Stadtgarten), sowie persönlichen Empfindungen der Bauherren geschuldet.
Ein Zaun, ob aus Holz oder aus Metall, bietet ein großes Maß an Sicherheit und Formenvielfalt in sich.
Dort wo Sicherheit gefordert wird, ist das Setzen eines Zaunes oder einer Mauer als sinnvoll anzusehen, z.B. als Abgrenzung zur Straße, zum Bach oder Teich, als Schutz für Kleinkinder oder Jugendliche.
Ökologische wertvolle Abgrenzungen sind hingegen Trockenmauern, formal geschnittene Hecken (u.a. Hainbuche) oder freiwachsende Blühstrauchhecken und bieten dabei eine umweltfreundliche Lebensgrundlagen für Kleintiere.
In Grundstücken mit einer Heckenumrandung bildet sich für Pflanzen und Tiere ein besonderes Kleinklima.
Schutz vor zunehmenden Windattacken, Feinstaubbelastungen, Spätfrösten, Schneeverwehungen bis hin zum optimalen Sichtschutz oder auch Lichtschutz an zunehmend sommerheißen Tagen, so all das auch als wünschenswert erscheint.
Für die Vogelwelt und Kleinsäugetiere (Igel, Mäusewiesel) sind vor allem die Laubhecken als Behausungs- und Nistmöglichkeiten von besonderem Wert anzusehen.
Natürlich zum lieben Nachbarn hin nicht höher als 120cm. Im nachbarschaftlichen Recht gehen die Kosten bei der Erstellung einer Abgrenzung hier aufgeteilt 50 zu 50% zu gleichen Teilen.
Eine einvernehmlich gemeinschaftliche Absprache ist hierbei als äußerst sinnvoll anzusehen.
Mit Blühstrauchhecken, so diese vom Blühzeitpunkt terminlich gut ausgewählt worden sind, kann das Thema Hecke gestalterisch und auch ökologisch optimiert werden.
Wichtig bei solchen Hecken ist der fachlich richtige Schnittzeitpunkt.
Meistens von Hand, nach einem selektiven Auswahl-Schnittverfahren durchgeführt.
Nur dann kann sich der Grundstücksbesitzer auch eines optimalen Blütenflores zu fast allen Wachstums-Jahreszeiten erfreuen.
Lassen Sie sich auch hier fachlich richtig z.B. in Gartenbaumschulen oder von Ihrem Landschaftsgärtner beraten.
Mauern in ihren verschiedensten Aufbauformen (trocken oder fest vermörtelt), als Hangsicherung, Sichtschutz, tragendes Element von Pergola oder Carport sind weitere Einfassungsformen der Grundstücke.
Natürlich meistens auch die kostenintensiveren Bauwerke.
Aber solide errichtet, zählen sie dort auch mit zu den attraktiven Wertsteigerungen einer Immobilie.
Hierbei sollte man sich unbedingt von seinem Baufachhändler oder einer Firma des auszuführenden spezifischen Gewerks, z.B. Landschaftsgärtner fachlich gut, mit dem Hintergrund einer ernstgemeinten Auftragserteilung, beraten lassen.
Häufig sehen wir Mauerbauwerke, die dem Stand der Technik nicht in vollem Umfang entsprechen. (z.B. fehlende Hinter-Mauerentwässerung).
In diesem Sinne lassen Sie sich gut beraten und achten Sie auch weiterhin immer schön auf die...
Sonnenblumen
in Ihrem Garten.
Ihre Landschaftsgärtner.
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